Allgemeine
Geschäftsbedingungen
des Dresdner Zulassungsdienst Müller (nachfolgend DzD genannt)
Mit der Auftragserteilung an den DzD erkennt der Auftraggeber folgende, nachstehend aufgeführte AGB an und bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf dem Auftragsformular/Vollmacht.
1. Durch die Aushändigung der entsprechenden Dokumente zur Zulassung/ Änderung kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem DzD zustande. Mit diesem Dienstleistungsvertrag besteht seitens des DzD Anspruch auf die entsprechend ausgewiesene Servicegebühr und die verauslagten behördlichen Gebühren. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Unterlagen, die der Kfz-Zulassungsstelle zum Zweck der Dienstleistung übergeben werden müssen, dem DzD rechtzeitig vorliegen. Dienstleistungen die Aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Unterlagen nicht durchgeführt werden konnten, sind vom Auftraggeber anteilmäßig zu vergüten.
Seite 1/3 - weiter
![]() ![]() |
||